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   VG Stuttgart, 14.09.2004 - 6 K 440/04   

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VG Stuttgart, 14.09.2004 - 6 K 440/04 (https://dejure.org/2004,39868)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14.09.2004 - 6 K 440/04 (https://dejure.org/2004,39868)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14. September 2004 - 6 K 440/04 (https://dejure.org/2004,39868)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im

    Letztlich beruhen die der Prognose zugrundezulegenden Studienanfängerzahlen auf Kapazitätsberechnungen, in denen - ihre Rechtmäßigkeit unterstellt - ein Schwundausgleich erfolgt ist vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH München, Beschluss vom 11.4.2003 - 7 CE 0.210107 u.a. - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 - VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen.

    In der Rechtsprechung wird, soweit ersichtlich, der Umfang der Vorlesungen in der Weise ermittelt, dass von dem gemeinschaftsrechtlich für das Medizinstudium vorgegebenen Ausbildungsumfang von 5500 Stunden zunächst der Aufwand für das Praktische Jahr (§ 3 ÄAppO) von 1920 Stunden sowie die Kleingruppenveranstaltungen des ersten Studienabschnitts im Umfang von 784 Stunden und des zweiten Studienabschnittes (868 Stunden, davon 476 Stunden Unterricht am Krankenbett, §§ 27 Abs. 1 Satz 7, 2 Abs. 3 Satz 10 ÄAppO) zum Abzug gebracht wird vgl. zum Beispiel die ausführliche Darstellung bei VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; OVG Berlin, Beschluss vom 20.10.2004 - 5 NC 44.04 -, zitiert nach Juris Rdnr. 44, dass als Gesamtzeitfaktor offenbar aufgrund eines Schreibversehens 5000 Stunden nennt.

    Während einige Gerichte den Ansatz einer Betreuungsrelation von g = 180 nicht (mehr) für gerechtfertigt halten und einen Vorlesungsvorwegabzug praktizieren VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; siehe hierzu allerdings nunmehr VGH Mannheim, Urteil vom 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, wonach eine Betreuungsrelation von g = 180 bei Vorlesungen nach wie vor nicht rechtsfehlerhaft ist, legen andere Gerichte die tatsächliche Zulassungszahl zugrunde, unter Zusammenrechnung der Zulassungszahlen von Human- und Zahnmedizin OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, zitiert nach Juris, oder rechnen generell mit einer Gruppengröße von g = 250, die aus einer gewichteten Jahresaufnahmequote der Universitäten mit jährlichen und mit semesterlichem Studienbeginn abgeleitet wird OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, zitiert nach Juris.

    Hinzu kommt, dass die Betreuungsrelation von g = 180 für Vorlesungen offenbar auch Eingang in die Bildung des aktuellen CNW von 8, 2 gefunden hat vgl. zum Beispiel VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, mit dessen einheitlicher Festsetzung in den Kapazitätsverordnungen der Länder nach wie vor das Anliegen verfolgt wird, die Kapazitätsermittlung nach bundeseinheitlichen Kriterien durchzuführen.

  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des

    VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; siehe hierzu allerdings nunmehr VGH Mannheim, Urteil vom 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, wonach eine Betreuungsrelation von g = 180 bei Vorlesungen nach wie vor nicht rechtsfehlerhaft ist,.

    zum Beispiel VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht,.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Zulassung zum ersten Fachsemester des

    zum Beispiel die ausführliche Darstellung bei VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; OVG Berlin, Beschluss vom 20.10.2004 - 5 NC 44.04 -, zitiert nach Juris Rdnr. 44, dass als Gesamtzeitfaktor offenbar aufgrund eines Schreibversehens 5000 Stunden nennt.
  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

    Letztlich beruhen die der Prognose zugrunde zu legenden Studienanfängerzahlen auf Kapazitätsberechnungen, in denen - ihre Rechtmäßigkeit unterstellt - ein Schwundausgleich erfolgt ist vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH München, Beschluss vom 11.4.2003 - 7 CE 02.10107 u.a. - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 - VG Sigmaringen, Urteil vom 13.3.2005 - NC 6 K 440/04 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen.
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